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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Waereghembis Waffenplätze |
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. 1854); d. der Gendarmerie (Dienstinstruktion vom 30. Dez. 1820); e. der Gefängnisbeamten (in den betreffenden Reglements). Im wesentlichen ist in diesen Gesetzen und Verordnungen bestimmt, daß von der Waffe Gebrauch gemacht werden darf, wenn ein
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0618,
Fechtart |
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. Außerdem fehlte es in vielen
Fällen an einer Vorbedingung der Lineartaktik,
nämlich an dem ebenen, nicht durchschnittenen Ge-
lände. Obwohl die franz. Reglements von 1791 und
1805 sich in den Formationen nur wenig von denen
der preuß
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Exerzierregiementbis Exhaustor |
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Truppenverbände einer Waffe
(Brigaden) und ist für die notwendige Gleichmäßig'
kcit m der Ausbildung der Truppen unbedingt er-
forderlich. Die Verfasser früherer Reglements mach-
ten aber den Fehler, daß sie, da das Reglement alle
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0687,
Friede (allgemeine Abrüstung, internationale Schiedsgerichte, Friedensvereine) |
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, daß die Ehre und die Unabhängigkeit der Nationen so hohe Güter sind, daß zu ihrem Schutz auch ein friedliebendes Volk zu den Waffen greifen muß. Jedenfalls ist es aber ein wesentlicher Fortschritt der Zivilisation, daß der Grundsatz heutzutage zu allgemeiner
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Exerzierknochenbis Exhaustoren |
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. Petersburg besitzt ein Exerzierhaus, in dem sogar ein Kavallerieregiment exerzieren kann.
Exerzierreglement, in Österreich Abrichtungsreglement genannt, heißt die Vorschrift für die Ausbildung der Truppe im E. Jede Waffe hat ihr besonderes Reglement
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Kreislauf des Blutsbis Kreisverfassung |
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gemeinsam gestellt. Eine stehende Reichsarmee gab es nicht, erst seit Ende des 17. Jahrh. kam man darin überein, stehende K. unter den Waffen zu halten, jedoch traten dieselben erst nach beschlossenem Reichskrieg zur Reichsarmee; bis dahin hatte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Taksimbis Taktik |
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, und höhere T., welche den Gebrauch der größern Truppenverbände lehrt. Die Vorschriften (Reglements) für Aufstellung, Bewegung und Gefecht der Truppenkörper ohne Rücksicht auf Kriegslage, Terrain und Feind bilden das Gebiet der reinen oder formellen T
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Militärlastenbis Militärmusik |
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der Rekrutierungsordnung vom 28. Sept. 1875 für das Deutsche Reich muß das M. für alle zum Dienst mit der Waffe auszuhebenden Mannschaften betragen: für die Garde mit Ausnahme des Eisenbahnregiments 1,70, die Fußartillerie, Kürassiere und Ulanen 1,67
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0202,
Französisches Heerwesen |
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; die neuen
Reglements geben den Unterführern eine bisher in
Frankreich unbekannte Selbständigkeit und Ver-
antwortlichkeit; das Lager von Chälons hat seine
Bedeutung längst verloren, denn jetzt manövrieren
die Armeekorps nach deutschem Muster
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Militärkommissionbis Militärmusik |
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mit der Waffe. Die erforderliche Minimalkörperlänge ist je nach der Waffengattung verschieden, auch beanspruchen die verschiedenen Staaten verschiedenes M.
Im Deutschen Reiche ist durch die im Aug. 1893 verfügten Änderungen der Deutschen Heer
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Genfer Konventionbis Genfer See |
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97
Genfer Konvention - Genfer See.
deren Anwesenheit in der betreffenden Armee auf den Erfolg der Waffen von Einfluß sein würde, die in die Hände des Feindes gefallenen Blessierten, selbst wenn sie nicht als unfähig zum Fortdienen erkannt
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Lehrsatzbis Lehrwerkstätten |
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, aus abkommandierten Mannschaften der Truppenteile einer Waffe gebildete Abteilungen, durch welche die Gleichmäßigkeit der Ausbildung der Waffe im Bereich des ganzen Heers sichergestellt sowie Änderungen in den Reglements, in der Ausbildung und Ausrüstung
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0680,
Osmanisches Reich (Heerwesen) |
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678
Osmanisches Reich (Heerwesen)
jedoch 4), bei den andern Waffen 4 (bei Kavallerie und Artillerie thatsächlich 5) Jahre, in der Reserve (Ichtiad) 3 und 2
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Abd ul Hamidbis Abdullah Chan |
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auf der Höhe von Kinburn und der Eroberung
von Otschakow durch Potemkin (17. Okt. 1788) für die türkischen Waffen sehr unglücklich begann. So groß wurde die
Verlegenheit der Pforte, daß A. das Silber
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Feldgerichtebis Feldherr |
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einer Kette um den Hals mit einer durch die ganze Feldgendarmerie fortlaufenden Nummer.
Nach dem Reglement soll das Korps der F. zu ⅓ aus Landgendarmen, zu ⅓ aus Unteroffizieren und zu ⅓ aus Gefreiten und Gemeinen der Kavallerie gebildet werden. Jedem
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Markalbis Marketender |
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wie möglich verringert. Im deutschen Heer sollen die M. und ihre Gehilfen nach dem Reglement über das Marketenderwesen vom 7. Mai 1875 Leute des Beurlaubtenstandes (Landwehr) derselben Waffe sein wie die Truppe, der sie folgen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Befahren Volkbis Beförsterung |
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die Ausführung einer im Reglement genau vorgeschriebenen Handlung; zwischen dem Kommando und seiner Ausführung ist keine Pause statthaft, der Untergebene hat das Kommando einfach auszuführen ohne irgendwelche Überlegung, Erwägung oder Anfrage
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Goltz (Hermann, Freiherr von der)bis Goltz (Kolmar, Freiherr von der) |
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(Rekrutierungsreglement), eine
neue Landwehrordnung sowie eine Anzahl anderer
Gesetze und Reglements über die Organisation der
ottomanischen Wehrkraft hervor. G. ist Mitarbeiter
vieler, namentlich militär. Zeitschriften und genießt
sowohl in Fachkreisen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1036,
Persien (Handel u. Verkehr. Verfassung u. Verwaltung. Heerwesen. Finanzen) |
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). Die im Kriegsfalle aufzubringende Armee dürfte jedoch hinter diesen Zahlen erheblich zurückbleiben. Infanterie und Artillerie sind nur zu einem Drittel unter den Waffen, während zwei Drittel beurlaubt sind (jährlicher Wechsel). Die reguläre Kavallerie
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Salubritätbis Salvador (Staat) |
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mit gleicher ^chuß-
zahl erwidert. Auch mit fremden Küstenfestuugcn
werden E. ausgewechselt. (S. auch Eccceremonictl,
Ehrenschüsse, Honneurs.) - Vgl. Flaggen- und
Salut-Reglement der Deutschen Manne (Berl.
1887). ^Gruß
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Faustriemenbis Favara |
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und mittels eines Schiebers befestigt, verhindern soll, daß die Waffe im Handgemenge dem Reiter entfällt; auch erlaubt sie diesem von seiner Feuerwaffe Gebrauch zu machen, ohne die Hiebwaffe vorher in die Scheide stecken zu müssen. In vielen Heeren dient
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